[ Auszug: Ist im Gesellschaftsvertrag ein Gesellschafter ermächtigt, die anderen
Gesellschafter Dritten gegenüber zu vertreten, so kann die
Vertretungsmacht nur nach Ma ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]